Hausapotheke in Wohngruppen richtig ausstatten

In einer Wohngruppe mit acht Kindern oder Jugendlichen passiert statistisch gesehen fast jede Woche etwas: ein aufgeschürftes Knie beim Fahrradfahren, Kopfschmerzen mitten in der Nacht, Fieber kurz vor dem Wochenende, ein allergischer Schub bei einem Kind mit bekannter Histaminunverträglichkeit. Wer dann einen schlecht sortierten Schuhkarton im Regal sucht, verliert wertvolle Zeit und handelt möglicherweise nicht den Anforderungen des Trägers entsprechend. Eine strukturierte Hausapotheke ist deshalb kein nettes Extra, sondern ein fachlicher Standard.

Rechtliche Grundlage und Verantwortung

Wohngruppen der stationären Jugendhilfe unterliegen dem Heimrecht der jeweiligen Bundesländer sowie dem SGB VIII. Der Betriebserlaubnis kommt dabei eine zentrale Rolle zu: Träger müssen nachweisen, dass sie für eine angemessene gesundheitliche Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sorgen. Das schließt die Bevorratung und ordnungsgemäße Lagerung von Medikamenten ausdrücklich ein. Fachkräfte sind keine Pflegefachpersonen, dürfen aber im Rahmen ihrer Fürsorgeverpflichtung verschreibungsfreie Arzneimittel verabreichen, sofern Eltern oder der Vormund schriftlich zugestimmt haben. Diese Einwilligungen müssen aktuell in der Hausapotheke oder dem zugehörigen Ordner abgelegt sein.

Wichtig ist außerdem die klare Benennung einer verantwortlichen Person pro Schicht, die den Bestand überprüft und Ablaufdaten kontrolliert. In der Praxis scheitert das häufig daran, dass diese Aufgabe nirgendwo schriftlich geregelt ist. Ein einfaches Übergabebuch, in dem Entnahmen dokumentiert werden, reicht als Minimalstandard für kleine Wohngruppen aus.

Was gehört zwingend hinein

Der Grundbestand lässt sich in drei Kategorien unterteilen: Verbandsmaterial, nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Hilfsmittel. Eine gute Orientierung bietet dabei der Apotheken-Atlas, der übersichtlich auflistet, welche Wirkstoffe und Mengen für einen Haushalt sinnvoll sind.

  • Verbandsmaterial: Pflaster in verschiedenen Größen, sterile Kompressen (5×5 cm und 10×10 cm), elastische Binden, Dreieckstuch, Wunddesinfektionsmittel, medizinischer Klebeband
  • Schmerz- und Fiebermittel: Ibuprofen und Paracetamol in altersgerechten Darreichungsformen, also Saft für jüngere Kinder, Tabletten für Jugendliche ab 12 Jahren
  • Magen und Darm: Elektrolytpulver bei Durchfall, Aktivkohletabletten (Rücksprache mit Arzt vor Einsatz)
  • Hautprobleme: Zinkoxid-Creme, Hydrocortison 0,5 % (rezeptfrei), Insektenstich-Gel
  • Augen und Schleimhäute: Sterile Kochsalzlösung zum Ausspülen
  • Hilfsmittel: Fieberthermometer (digital), Einweghandschuhe (mindestens 20 Stück), Pinzette, Schere, Kältekompresse

Für Kinder unter zwei Jahren gilt ein strengerer Maßstab: Hier sollte grundsätzlich kein Medikament ohne ärztliche Rücksprache gegeben werden. Das ist ein Punkt, der in Wohngruppen mit Säuglingen und Kleinstkindern explizit in der Konzeption verankert sein muss.

Individuelle Bedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner

Neben dem Grundbestand kommen in Wohngruppen regelmäßig individuelle Medikamente hinzu: Antihistaminika bei Pollenallergie, Methylphenidat-Präparate bei ADHS, Antidepressiva oder atypische Antipsychotika bei Jugendlichen mit psychiatrischer Diagnose. Diese Medikamente gehören nicht in den allgemeinen Hausapothekenschrank, sondern in ein separates, abschließbares Fach oder einen eigenen Behälter, der mit dem Namen des Kindes beschriftet ist.

Besondere Sorgfalt gilt bei Betäubungsmitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Methylphenidat etwa unterliegt der BtM-Verschreibungspflicht, und die Aufbewahrung muss diebstahlsicher erfolgen. In der Praxis reicht ein einfaches Schloss nicht aus, wenn der Schrank selbst aus Holz ist und sich leicht aufbrechen lässt. Ein Stahlschrank oder ein massiver Wandtresor sind hier angemessen.

Lagerung und Hygiene

Medikamente reagieren empfindlich auf Wärme, Feuchtigkeit und Licht. Das Badezimmer, das in vielen Haushalten als Aufbewahrungsort dient, ist für eine Hausapotheke denkbar ungeeignet: Temperaturschwankungen durch heiße Duschen und hohe Luftfeuchtigkeit verkürzen die Haltbarkeit erheblich. Besser geeignet ist ein kühler, trockener Raum mit stabiler Temperatur, zum Beispiel ein Abstellraum oder ein Flurschrank, der für Kinder nicht zugänglich ist.

Die Bundesoberbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt klare Hinweise zur sachgerechten Lagerung von Arzneimitteln. Auf Beipackzetteln findet sich oft der Hinweis „nicht über 25 °C lagern“, was in Wohngruppen mit mangelhafter Klimatisierung im Sommer schnell zur Herausforderung wird. Im Zweifelsfall lieber Kleinmengen bevorraten und regelmäßig nachkaufen als große Vorräte anlegen, die in der Hitze ihren Wirkstoffgehalt verlieren.

Kontrolle, Dokumentation und Nachschub

Ein realistischer Rhythmus für die Bestandskontrolle ist monatlich. Wer das als feste Aufgabe in den Dienstplan schreibt, etwa als „Hausapotheken-Check am ersten Montag des Monats“, verhindert, dass ausgegangene Pflaster erst beim nächsten Wundreinigen auffallen. Die folgende Tabelle zeigt, welche Kontrollen sinnvoll sind:

Zeitraum Aufgabe
Wöchentlich Sichtprüfung nach Entnahmen, Ergänzung von Pflastern und Handschuhen
Monatlich Ablaufdaten prüfen, Vollständigkeit gegen Checkliste abgleichen
Halbjährlich Gesamtinventur, Anpassung an veränderte Bewohnerstruktur
Bei Personalwechsel Übergabe mit Bestandsaufnahme, neue Verantwortliche benennen

Abgelaufene Medikamente gehören nicht in den Hausmüll, sondern in den Restmüll oder zur Rücknahme in die Apotheke. Viele Apotheken nehmen alte Medikamente kostenlos zurück. Blisterpacks können je nach Gemeinde im Restmüll entsorgt werden, flüssige Medikamente hingegen niemals über den Ausguss.

Schulung des Teams als unterschätzter Faktor

Die beste ausgestattete Hausapotheke nützt wenig, wenn das Team nicht weiß, wie und wann es auf die Inhalte zugreift. Eine Basis-Einweisung für neue Mitarbeitende sollte folgende Punkte abdecken: Lage und Zugangsmöglichkeit der Hausapotheke, Umgang mit individuellen Medikamenten, Dokumentationspflicht bei jeder Verabreichung und Eskalationsweg bei Unsicherheit (zuständige Arztnummer, Bereitschaftsdienst, Giftnotruf). Die Grundlagen der Ersten Hilfe gehören ebenfalls zur Basisqualifikation jeder Fachkraft in der stationären Jugendhilfe und sollten alle zwei Jahre aufgefrischt werden.

Wohngruppen, die traumatisierte Kinder betreuen, stehen vor einer zusätzlichen Herausforderung: Medizinische Situationen können für Bewohnerinnen und Bewohner mit entsprechender Vorgeschichte retraumatisierend wirken. Wer ein Kind mit Pflastern versorgt, sollte das ruhig und erklärend tun, Körperkontakt ankündigen und dem Kind wo immer möglich eine Wahlmöglichkeit lassen. Das ist kein Widerspruch zur fachgerechten Wundversorgung, sondern deren Ergänzung.